Facharztweiterbildung

Generell ist die Weiterbildung zum Internisten und Angiologen von den jeweiligen Landesärzekammern geregelt. Grundlage ist hier die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. In der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung z.B. der Landesärztekammern Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern ist eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten vorgesehen. 36 Monate sollten dabei in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin abgeleistet werden (sogenannter „common trunk“) sowie 36 Monate Weiterbildung in der Angiologie. Die erforderliche Zeit von 6 Monaten internistische Intensivmedizin kann in der internistischen Basisweiterbildung oder in der angiologischen Weiterbildung absolviert werden. Bis zu 18 Monate der angiologischen Weiterbildung können im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

Stets sollte sichergestellt werden, dass in der ausbildenden Abteilung oder Praxis eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis vorliegt. Alle von den Landesärztekammern für die zur Weiterbildung im Schwerpunkt Angiologie ermächtigten Ärzte sind auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Angiologie aufgeführt:  

Weiterbildungsbefugte